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Nicht-Wohngebäude

Energieberatung Nicht-Wohngebäude

Seit dem 01. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft, danach steht fest, dass Nichtwohngebäude in Zukunft nach der DIN V 18599 bewertet werden müssen. Dies betrifft sowohl den EnEV-Nachweis im Baugenehmigungsverfahren als auch die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude. Auch bei der Beantragung von KfW-Krediten für Schulen und Kindergärten werden Berechnungen nach der DIN V 18599 gefordert.

Die DIN V 18599 erlaubt mit ihren zehn Teilen die Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dabei kann die DIN V 18599 als Planungsinstrument zur energetischen Optimierung und Bewertung von Neubauten als auch  zur energetischen Bewertung bestehender Gebäude etwa für die Erstellung eines Energieausweises – genutzt werden.