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Energieausweise Nicht-Wohngebäude

Seit dem 1. Juli 2009 müssen Sie bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Nichtwohngebäuden einen Energieausweis zugänglich machen, dabei besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs-Energieausweis und Bedarfs-Energieausweis. Beide Energieausweise sind im Regelfall 10 Jahre gültig. Ebenfalls seit  dem 1. Juli 2009, muss in öffentlichen Gebäuden, wie Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc., mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und regelmäßigem  Publikumsverkehr ein Energieausweis, der Öffentlichkeit sichtbar, ausgehängt werden. Dabei besteht ebenfalls die Wahlfreiheit zwischen  Verbrauchs-Energieausweis und Bedarfs-Energieausweis.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Energiebedarfsausweis
Für den Energiebedarfsausweis wird ein theoretischer Wert berechnet. Dazu wird das Gebäude genau auf Basis der DIN V18599 analysiert.
Der Energieberater der den Bedarfsausweis ausstellt, nimmt die Daten und die Qualität der beheizten Gebäudehülle und der eingesetzten Haus- und  Heizungstechnik auf. Mit diesen Daten berechnet er nach einem normierten Verfahren den Energiebedarf. Durch das normierte Berechnungsverfahren gibt  der Energiebedarfsausweis eine gute Aussage über den energetischen Standard und weil der Aussteller des Energieausweises auch die Daten selber  aufgenommen hat, kann er auch gleich gute und fundierte Sanierungstipps geben.

Das kostet der Energiebedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude

Das Honorar für einen Energiebedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude richtet sich nach dem nötigen Aufwand. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um den Aufwand im Vorfeld abzuschätzen und Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können.

Energieverbrauchsausweis
Für den Energieverbrauchsausweis wird der individuelle Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre genommen. Diese Daten werden dann über Klimafaktoren von den Witterungsbedingungen des Standortes in den letzten drei Jahren auf einen deutschlandweiten Mittelwert  umgerechnet. Dieser Energieverbrauchskennwert erscheint dann im Ausweis. Da allerdings die Erfahrungen zeigen, dass je nach Nutzerverhalten bei  identischen Gebäuden der tatsächliche Verbrauch zwischen der Hälfte und dem Doppelten eines Durchschnittswertes schwanken kann, ist die Aussagekraft des Energieverbrauchsausweises sehr begrenzt.

Das kostet der Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Das Honorar für einen Energieverbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude richtet sich nach dem Aufwand. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um den Aufwand im Vorfeld abzuschätzen und Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können.