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Energieausweise Wohngebäude

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten  Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist der Energie-verbrauch von Gebäuden für deren Nutzer  meist eine unbekannte Größe. Das wird sich mit Inkrafttreten der neuen EnEV ändern:

Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen Dabei  wird unterschieden zwischen dem Energieausweis nach „Verbrauch“ und „Bedarf“, die je nach Größe und Baujahr des Wohngebäude ausgestellt werden.

Wann ist ein Energieausweis zugänglich zu machen?

Der Energieausweis ist zugänglich zu machen bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von:
– Wohngebäude bis Baujahr 1965: ab 1. Juli 2008,
– später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009.

Neubau, kleine Gebäude, Baudenkmäler
Bei Neubauten besteht Ausweispflicht seit Inkrafttreten der EnEV (1. Oktober 2007) für alle Gebäude die nach diesem Termin genehmigt, oder bei  genehmigungsfreien Gebäuden, gebaut werden. Für kleine Gebäude (weniger als 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler besteht keine Ausweispflicht.

Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfs-Energieausweis vorlegen.

Gültigkeit von Energieausweisen?

Die dena-Energieausweise aus dem Feldversuch von 2005 behalten ihre Gültigkeit.
Die Dauer der Gültigkeit von Energieausweisen beträgt 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Energiebedarfsausweis
Für den Energiebedarfsausweis wird ein theoretischer Wert berechnet. Dazu wird das Gebäude genau analysiert. Der Energieberater der den  Bedarfsausweis ausstellt, nimmt die Daten und die Qualität der beheizten Gebäudehülle und der eingesetzten Haus- und Heizungstechnik auf. Mit diesen Daten berechnet er nach einem normierten Verfahren den Energiebedarf. Durch das normierte Berechnungsverfahren gibt der  Energiebedarfsausweis eine gute Aussage über den energetischen Standard und weil der Aussteller des Energieausweises auch die Daten selber  aufgenommen hat, kann er auch gleich gute und fundierte Sanierungstipps geben.

Das Kostet der Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
Ein- und Zweifamilienhäuser 300,00 €*
Gebäude > 2 Wohneinheiten 300,00 €* zzgl. 20,00€* für jede Wohneinheit > 2
*zzgl. MwSt.

Das Energie Zentrum Niederrhein empfiehlt Hausbesitzern die eine Sanierung planen die im Vergleich zum Energieausweis wesentlich umfassendere, vom  Bund geförderten Vor-Ort-Beratung . Die Vor-Ort-Beratung zeigt energetische Schwachstellen und Abhilfemaßnahmen auf. So können zum einen die  Energiekosten langfristig gesenkt und zum anderen eine bessere Bewertung des Gebäudes erreicht werden.